Über die Zeitschrift

Konzept

ISSN 2412-2467

„Protokolle zur Bibel“ ist eine bibelwissenschaftliche Fachzeitschrift, die von der Arbeitsgemeinschaft der Assistentinnen und Assistenten ( ArgeAss) herausgegeben und von Dr. Veronika Burz-Tropper, Dr. Antonia Krainer, Dr. Agnethe Siquans und Dr. Werner Urbanz betreut wird. Die Beiträge gruppieren sich zum einen um die Themenschwerpunkte der Jahrestagungen der Arbeitsgemeinschaft. Zum anderen sind auch allgemeine Einreichungen aus der Bibelwissenschaft und benachbarten Disziplinen willkommen.

Die Zeitschrift erscheint zweimal jährlich. Beiträge werden laufend entgegengenommen.

Open-Access-Policy 

Diese Zeitschrift bietet freien Zugang (Open Access) zu ihren Inhalten, entsprechend der Grundannahme, dass die freie öffentliche Verfügbarkeit von Forschung einem weltweiten Wissensaustausch zugute kommt.

Die Zeitschrift verlangt keine Gebühren, weder von Autor/innen noch von Nutzer/innen.

Eine dauerhafte Archivierung der publizierten Artikel erfolgt über PHAIDRA: https://phaidra.univie.ac.at/

Lizenzhinweis: Creative Commons-Lizenz CC-BY, für 28-2 CC-BY-NC-ND; für die Ausgaben 24-1 bis 28-1 CC-BY-NC-SA.

Copyright-Vermerk

Das Copyright sowie die Veröffentlichungsrechte verbleiben bei den Autor/innen.

Wir danken dem Verlag Aleph-Omega sowie dem Verlag Österreichisches Katholisches Bibelwerk und allen Autorinnen und Autoren für die Zustimmung zur Veröffentlichung der Beiträge der Jahrgänge 1-23 auf dieser Website.

Schutz persönlicher Daten

Namen und E-Mail-Adressen, die auf den Webseiten der Zeitschrift eingegeben werden, werden ausschließlich zu den angegebenen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Peer-Review-Vorgang

  1. Die bei den PZB eingereichten Beiträge werden zuerst vom Herausgabeteam gesichtet. Dieses entscheidet über die Aufnahme in den Redaktionsprozess.
  2. Für das double-blind Verfahren wird ein/e geeignete/r Gutachter/in aus dem Kreis der entsprechend qualifizierten Mitglieder der ArgeAss, bei Bedarf auch darüber hinaus, vom Herausgabeteam angefragt.
  3. Befürwortet die schriftliche Stellungnahme des Gutachters/der Gutachterin prinzipiell eine Aufnahme in die PZB und attestiert den wissenschaftlichen Charakter des Beitrags, wird diese an den Autor/die Autorin übermittelt.
  4. Hinsichtlich der endgültigen Annahme und Veröffentlichung des überarbeiteten Beitrags in den PZB entscheidet das Herausgabeteam.
  5. Der Prozess von der Einreichung bis zur Publikation nimmt ca. 6-8 Monate in Anspruch. Erscheinungstermine der Ausgaben sind jeweils Juni und Dezember.

Ethische Richtlinien

Ethische Publikationsrichtlinien

Alle am Editionsprozess eines Artikels Beteiligten (Autorin/Autor, Herausgabeteam, Gutachterin/Gutachter) stimmen unseren ethischen Richtlinien zu. Diese orientieren sich wesentlich an den Committee on Publication Ethics (COPE) Best Practice Guidelines for Journal Editors (https://publicationethics.org/resources/guidelines).

Pflichten der Herausgeberinnen und Herausgeber

Gleichbehandlung

Eingereichte Beiträge werden nach ihrer wissenschaftlichen Qualität unabhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung oder politischer Anschauung der Autorin/des Autors beurteilt.

Vertraulichkeit

Die Herausgeberinnen und Herausgeber dürfen keine Informationen über die eingereichten Beiträge an andere weitergeben, ausgenommen erforderliche Informationen an Gutachterinnen/Gutachter.

Umgang mit unveröffentlichtem Material

Die Herausgeberinnen und Herausgeber dürfen keinerlei Material aus eingereichten Artikeln für die eigene Forschung verwenden, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung durch die Autorin/den Autor vorliegt.

Entscheidung über die Veröffentlichung

Die Herausgeberinnen und Herausgeber sind für die Entscheidung über die Veröffentlichung eines Artikels verantwortlich. Sie unterliegen dabei den gesetzlichen Vorgaben zum Schutz des Urheberrechts. Sie treffen diese Entscheidung aufgrund des Peer Review-Verfahrens.

Pflichten der Gutachterinnen/Gutachter

Die Review dient der Autorin/dem Autor als Grundlage für eine eventuelle Überarbeitung des Artikels. Sie ist ebenso Grundlage für die Entscheidung der Herausgeberinnen und Herausgeber.

Zügige Entscheidung

Gutachterinnen/Gutachter, die sich aufgrund der Thematik des Artikels oder der zeitlichen Belastung außerstande sehen, die Review fristgerecht zu erstellen, haben das dem Herausgabeteam zeitgerecht mitzuteilen.

Vertraulichkeit

Die Gutachterinnen/Gutachter sind verpflichtet, die eingereichten Beiträge vertraulich zu behandeln und sie nicht an Dritte weiterzugeben.

Objektivität

Reviews müssen objektiv sein und mit sachlichen und begründeten Argumenten arbeiten. Persönliche Kritik an der Autorin/am Autor ist unzulässig.

Quellen

Gutachterinnen/Gutachter sollen auf relevante Publikationen, die von der Autorin/dem Autor nicht erwähnt werden, hinweisen. Wesentliche Ähnlichkeiten des eingereichten Beitrags zu vorhandenen Publikationen sind dem Herausgabeteam bekanntzugeben.

Umgang mit unveröffentlichten Artikeln

Die Gutachterinnen/Gutachter dürfen kein Material aus dem eingereichten Beitrag für die eigene Forschung verwenden, sofern nicht eine ausdrückliche Zustimmung durch die Autorin/den Autor vorliegt.

 Pflichten der Autorin/des Autors

Qualität der eingereichten Artikel

Die Forschungsergebnisse sollen zusammen mit dem Forschungsprozess klar und nachvollziehbar dargestellt werden. Verwendete Methoden und Quellen sind zu benennen. Dabei ist auf genaue und detaillierte Angaben im Sinne der ethischen Standards zu achten.

Plagiatsklausel

Die Autorin/der Autor muss gewährleisten, ausschließlich eigene Forschungsergebnisse zu verwenden bzw. Forschungsergebnisse anderer auszuweisen und mit ihren Quellen zu zitieren. Zitate sind als solche erkennbar zu machen.

Mehrfache und gleichzeitige Publikationen

Die Autorin/der Autor darf keinen Artikel einreichen, der in gleicher oder ähnlicher Form bereits anderswo publiziert wurde.

Bezugnahme auf Quellen

Verwendete Quellen müssen gekennzeichnet und angegeben werden. Die Autorin/der Autor muss auch Publikationen angeben, die die Arbeit wesentlich beeinflusst haben. Rechtliche Vorgaben des Urheberrechts sind zu beachten. Urheberrechtlich geschütztes Material (z. B. Bilder) darf nur nach vorhergehender Zustimmung der Rechtinhaberin/des Rechteinhabers und unter Angabe der Quelle veröffentlicht werden.

Co-Autorinnen/Co-Autoren

Co-Autorinnen/Co-Autoren sollen namentlich angeführt werden. Die Verantwortung der Nennung liegt bei der Hauptautorin/dem Hauptautor. Die Co-Autorinnen/Co-Autoren müssen der endgültigen Version des Beitrags zustimmen.

Angabe finanzieller Unterstützungen

Sponsoren und andere Geldgeber von dargestellten Projekten sind im Text zu erwähnen.

Maßgebliche Fehler in publizierten Arbeiten

Wenn die Autorin/der Autor einen maßgeblichen Fehler in ihrem/seinem Artikel erkennt, ist sie/er verpflichtet, dies dem Herausgabeteam unverzüglich mitzuteilen und eine Richtigstellung zu veranlassen.

 

Plagiatsprüfung

Die eingereichten Artikel werden mit Hilfe des Programms "SimCheck" geprüft.